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  Krankenversicherung
Im Rahmen der Krankenversicherung bieten wir folgende Leistungen an:
§ 37,2 SGB V: Behandlungspflege zur Sicherung der ärztlichen Behandlung
  - Blutdruckkontrollen
- Injektionen z. B. Insulin
- Wechseln des Blasenkatheters
- Wund- und Dekubitusversorgung
- Stomawechsel
- An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen u.a.

Pflegeversicherung
Wir erbringen Leistungen des SGB XI im Bereich der Körper-
pflege, Mobilität und der hauswirtschaftlichen Versorgung nach Maßgabe der gültigen Leistungsvereinbarung.
Wir beraten nach § 37.3 des SGB XI. Bei Geldleistungen Pflegestufe I und II halbjährlich
Pflegestufe III vierteljährlich
  Wir übernehmen nach § 45 SGB XI Pflegeberatung. Diese wird durch individuelle Schulungen, Kurse und Überleitungspflege dem Kunden vermittelt. Siehe Seite „Individuelle Schulungen“

Sozialversicherung
§ 68 BSHG: Hilfe zur Pflege
  - Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung

§ 69b BSHG: Ergänzende Hilfe zur Pflege
§ 37,1 SGB V: Krankenhausersatzpflege
  - zur Vermeidung von Krankenhauseinweisungen
- zur Verkürzung eines Krankenhausaufenthaltes
- wenn Krankenhausbehandlung geboten, aber nicht   ausführbar ist.